Beratung


Unsere Dienstleistungen umfassen die gesamte Bandbreite an Aufgaben in Zusammenhang mit der ADR Beratung im Gefahrguttransport. Wir arbeiten fest mit nahezu 100 Unternehmen aus der Transportbranche, aber auch mit Firmen, die Gefahrgut lagern zusammen. Das erlaubt uns, ständig neue Erfahrungen und Können zu erwerben. Deshalb vermitteln wir nicht nur theoretisches Wissen aus dem Bereich ADR, sondern bieten erarbeitete und getestete praktische Lösungen.

Die Zusammenarbeit mit einem Kunden beginnen wir meistens mit einem Eingangsaudit, dessen Ziel die Inventarisation des Ist – Zustandes im Unternehmen sowie dem Aufzeigen der Felder, die einer Korrektur oder Verbesserung bedürfen ist. Auf der Grundlage gemeinsamer Entscheidungen beginnen wir gemeinsam mit dem Kunden mit der Arbeit. Am Häufigsten umfasst diese ein entsprechendes Schulungsprogramm sowie die Ausarbeitung und Einführung passender Anleitungen und Prozeduren.

Wir bieten Ihnen Beratungsdienstleistungen gemäß den Anforderungen der Vorschriften 1.8.3. des ADR Vertrages sowie Art. 21.1 des Gesetzes über den Gefahrguttransport vom 28.10.2002 an.

Die von uns angebotenen komplexen Dienstleistungen umfassen Beratungen im Bereich:

  • Gefahrguttransport
  • Anforderungen von Unternehmern in Verbindung mit Verpackungen, Ladungen, Füllmaterial oder Entladung von Gefahrgut
  • Klassifikation von Gefahrgut
  • Allgemeine Vorschriften zu Verpackungen, Kennzeichnung und Anwendung von Warnschildern,
  • Ausfertigung der jährlichen Berichte,
  • Ausfertigung von Berichten nach Unfällen,
  • Bewertung der Übereinstimmung der Durchführung von Transporten mit den Gesetzesanforderungen zum Gefahrguttransport,
  • Organisation von Schulungen für Mitarbeiter

Anfertigung der Jahresberichte

Wir bieten Ihnen unsere Hilfe bei der Anfertigung der Jahresberichte der Unternehmenstätigkeit im Bereich Gefahrguttransporte an.
Rechtliche Anforderungen: Vorschrift 1.8.3.3. des ADR Gesetzes sowie Art. 23.1 des Gesetzes über den Transport von gefahrgut auf der Straße vom 28. Oktober 2002.

Anfertigung von Unfallberichten

Wir bieten Ihnen Hilfe bei der Anfertigung von Unfallberichten an, die für den Fall erforderlich sind, das durch den Transport von Gefahrgut Personen, Eigentum oder die Umwelt zu Schaden gekommen ist.
Rechtliche Anforderungen: Vorschrift 1.8.3.6 des ADR Gesetzes sowie Art. 23.4 des gesetzes über den Transport von gefahrgut auf der Straße vom 28. Oktober 2002.

Schulungen von Mitarbeitern

Wir führen für Sie allgemeine, Arbeitsplatzschulungen sowie Schulungen im Bereich Sicherheit für Ihre Mitarbeiter durch, die mit dem Transport, dem Be- und Entladen von Gefahrgut beschäftigt sond entsprechend ihren Verantwortungen und Pflichten durch.
Rechtliche Anforderungen: Vorschrift 1.3 (darin Schulungen, die unter 1.10 gefordert werden); 1.8.3.3. ADR Vertrag

Einreichung von Widersprüchen gegen Strafen, die vom Institut für Straßentransport auferlegt wurden.

Wir bieten Ihnen Beratungshilfe bei der Einreichung von Widersprüchen gegen Strafen in Zusammenhang mit dem Transport von Gefahrgut auf der Straße, die durch den ITD auferlegt wurden.

Anfertigung eines Schutzplanes

Wir bieten Ihnen Hilfe bei der Anfertigung sowie Einführung eines Schutzplanes für Transporteure, Versender sowie andere Teilnehmer am Transportprozess für Gefahrgüter mit hohem Risiko.
Rechtliche Anforderungen: Vorschrift 1.10.3.2. ADR Vertrag