Schulungen für Fahrer von Gefahgut ADR


Grund- und Vortsetzungskurs

Wir führen für Sie Schulungen für Fahrer durch, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Gefahrguttransport ausführen.
Diese Schulungen umfassen: 
Grund- und Fortsetzungskurse (Ergänzungskurse):

  • im Bereich des Gefahrguttransportes aller Klassen auf der Straße
  • im Bereich des Gefahrguttransportes in Zisternen auf der Straße
  • im Bereich des Gefahrguttransportes Klasse 1 auf der Straße
  • im Bereich des Gefahrguttransportes Klasse 7 auf der Straße

Jeder Kurs endet mit einer staatlichen Prüfung.

Rechtliche Anforderungen: Vorschrift 8.2.1 ADR Vertrag sowie Art. 10 des Gesetzes über den Gefahrguttransport auf der Straße vom 28.10.2002.

Arbeitsplatzschulungen auf Grundlage des Bereichs von 1.3 und 8.2.3 des ADR Vertrages

Wir führen für Sie Arbeitsplatzschulungen für Ihre Firma im Bereich des Gefahrguttransports durch.

Den speziellen Bereich der Schulung passen wir an den Empfänger unter Beachtung der Bedürfnisse, Kenntnisse, Fortschritt in dem gegebenen Bereich und der Art der Nutzung des erworbenen Wissens. Jede Schulung ist individuell in Abhängigkeit von den Hörern – andere für Spezialisten (Arbeiter, die Gefahrgut be- und entladen, Arbeiter von Speditions- oder Versanfirmen sowie Fahrer anderer, die keine ADR Bescheinigung haben), andere für Führungskräfte.

Die Programme der Arbeitsplatzschulungen werden mit Hilfe von Vertretern der Auftraggeberseite erarbeitet und elastisch an die Anforderungen und individuellen Bedingungen der Firma angepasst.